Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilienagentur Freiraum Immobilien Trier

Inhaber: Oliver von Kunow

Die Immobilienagentur Freiraum Immobilien Trier vermittelt und vermarktet Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Baugrundstücke. Diese Tätigkeiten setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen und korrektem Geschäftsgebaren verpflichtet.

  1. Der Makler wird Doppelseitig d.h. für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient direkt nach Abschluss eines gültigen notariellen Kaufvertrages sowie eines Mietvertrages für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit-ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze, sowie die derzeit gesetzlich erhobene Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

    a.) – bei Verkauf von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen wird mit dem Verkäufer (Besteller) im Maklervertrag die ortsübliche Courtage in Höhe von maximal 6% des erzielten Verkaufspreises zzgl. der momentan geltenden gesetzlichen MwSt. vereinbart. Die im Maklervertrag vereinbarte Courtage kann maximal hälftig, also zu Anteilen von 50/ 50 mit dem Käufer geteilt werden. Der Käufer von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen zahlt maximal 50% der, mit dem Verkäufer (Besteller), im Maklervertrag vereinbarten Maklercourtage, also maximal 3% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei Verkauf von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien wird bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags für Verkäufer und Käufer eine Courtage in Höhe von je 3% zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig.
    b.) – bei Vermietung von Wohnräumen zahlt der Auftraggeber (Besteller) eine erfolgsabhängige Provision. Je nach Buchung der angebotenen Vermietungspakete:

    Standard Paket: 1,00 Monatskaltmiete zzgl. 19% MwSt. (1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt.)
    Premium Paket: 1,5 Monatskaltmieten zzgl. 19% MwSt. (1,785 Monatskaltmieten inkl. MwSt.)
    De Luxe Paket: 2,00 Monatskaltmieten zzgl. 19% MwSt. (2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt.)

    c.) – bei Anmietung von Gewerberäumen oder -Flächen bei einer Vertragszeit von bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. (3,57%)
    -Bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren 3% der gesamten sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Mieter. (3,57%)

  2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes Diskontsatzüberleitungsgesetzes, mindestens jedoch 10% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

  3. Alle von uns veröffentlichten Angaben und Auskünfte beruhen ausschließlich auf den Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtümer, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Ebenso behalten wir uns einen Zwischenverkauf vor. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen sofern dieser nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

  4. Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

  5. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet die Firma Freiraum Immobilien Trier unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet , die Firma Freiraum Immobilien Trier schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

  7. Der Nachweis der durch unsere Firma angegebenen Objekte gilt als anerkannt, sofern der Empfänger nicht binnen fünf Tagen seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle schriftlich mitteilt.

  8. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform.

  9. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfangwirksam.

  10. Gerichtsstand bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist ebenso wie der Erfüllungsort Trier.